EU-Lieferkettenrichtlinie: Konstruktionsfehler nicht beseitigt
Zur erneuten Entscheidung über eine EU-weite Regulierung von Lieferketten erklären die Chemie-Arbeitgeber:
Das heutige Votum der Mitgliedstaaten ist ein weiterer Akt in einem legislativen Trauerspiel auf europäischer Ebene. Wir unterstützen die Enthaltung der Bundesrepublik, weil die Konstruktionsfehler der Richtlinie auch durch den jüngsten Vorschlag der belgischen Ratspräsidentschaft nicht umfassend korrigiert werden. Zwar sind Fortschritte erkennbar wie die Reduzierung des Anwendungsbereichs auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und der Verzicht auf die Nennung von Risikosektoren. Andere essentielle Elemente wie eine Safe Harbour-Regelung für Brancheninitiativen und eine Begrenzung der Pflichten eines Unternehmens auf die unmittelbaren Lieferanten fehlen aber nach wie vor.
Unter dem Strich bleibt die Richtlinie ungeeignet, sowohl Menschenrechte besser zu schützen als auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sicherzustellen. Sie ist weiterhin in erster Linie ein Katalysator für Bürokratie und Rechtsunsicherheit. Wir appellieren daher an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, der Richtlinie in dieser Form nicht zuzustimmen.
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