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Eine der wesentlichen Stärken der deutschen Wirtschaft ist das hochentwickelte System industrieller Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Tarifautonomie und Flächentarifvertrag sind tragende Säulen der Sozialen Marktwirtschaft und damit Teil des Erfolges in den letzten 60 Jahren.

Eine der wesentlichen Stärken der deutschen Wirtschaft ist das hochentwickelte System industrieller Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Tarifautonomie und Flächentarifvertrag sind tragende Säulen der Sozialen Marktwirtschaft und damit Teil des Erfolges in den letzten 60 Jahren. Die Streikbilanz in Deutschland ist im internationalen Vergleich bemerkenswert niedrig. Das deutsche Modell ist ein Standortvorteil und hat gerade in der Krise bewiesen, wie effizient und notwendig es ist.

Ein Betrieb – ein Tarifvertrag

Nun hat jedoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, einen Eckpfeiler dieses Erfolgsmodells aufzugeben: Das Prinzip der Tarifeinheit. Es fehle an einem „übergeordneten Grundsatz“, aus dem sich dieses Prinzip ableiten ließe.

Der Grundsatz der Tarifeinheit stellt bislang sicher, dass in der Regel nur ein Tarifvertrag pro Betrieb gilt. Das sorgt für Berechenbarkeit, Verlässlichkeit und Frieden im Unternehmen. Jeder Bürger profitiert davon durch eine stabile Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.

„Britische Verhältnisse“ vermeiden

Würde in Zukunft die Regel „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ nicht mehr gelten, drohen Deutschland „britische Verhältnisse“ mit ständigen Arbeitskämpfen aufgrund konkurrierender Gewerkschaften in einem Unternehmen. Schon heute gewinnen Spartengewerkschaften an Einfluss. Zahlenmäßig oft kleine Funktionseliten nehmen Betriebe und Kunden in den Schwitzkasten. Partikularinteressen werden über die Interessen der Mehrheit gestellt. Eine Aufgabe des Prinzips der Tarifeinheit würde diese Tendenzen verschärfen. Das fein austarierte System industrieller Beziehungen läuft Gefahr, in Schieflage zu geraten.

Gesetzgeber gefordert

Wollen kann das niemand. Deshalb haben die Dachverbände von Arbeitgebern und Gewerkschaften, BDA und DGB, eine Initiative gestartet. Ziel ist die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit (siehe Seite 7). Die Chemie-Arbeitgeber unterstützen diese Initiative. BAVC-Präsident Eggert Voscherau: „Die Chemie will eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit.“

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