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Nach einer heftigen Debatte über die Zuordnung allgemein­bildender Schulabschlüsse sowie der beruflichen Erstausbildung zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) haben sich die Spitzenvertreter der Bundesregierung, der Kultus- und Wirtschaftsminis­terkonferenz, der Wirtschaft und der Gewerkschaften auf folgendes Vorgehen verständigt.

Nach einer heftigen Debatte über die Zuordnung allgemein­bildender Schulabschlüsse sowie der beruflichen Erstausbildung zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) haben sich die Spitzenvertreter der Bundesregierung, der Kultus- und Wirtschaftsminis­terkonferenz, der Wirtschaft und der Gewerkschaften auf folgendes Vorgehen verständigt:
  1.  Für die berufliche Erstausbildung wird eine Zuordnung zunächst auf Niveau 3 (2-jährige Ausbildungen) und auf Niveau 4 (3- und 3,5-jährige Ausbildungen) vorgenommen.
  2. Von einer Zuordnung allgemeinbildender Schulabschlüsse zum DQR wird vorerst abgesehen.
  3. Nach einem Zeitraum von 5 Jahren werden alle Zuordnungen auf der Grundlage kompetenzorientierter Ausbildungsordnungen der beruflichen Erstausbildung und kompetenzorientierter Bildungsstandards für die allgemeinbildenden Schulabschlüsse unter Maßgabe der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung erneut beraten und gemeinsam entschieden. Dabei soll die Entwicklung auf der europäischen Ebene mit berücksichtigt und auch eine Höherstufung geprüft werden.
 Keine Höherbewertung des Abiturs
 
Deutschland folgt damit dem Beispiel Frankreichs, das ebenso auf eine Zuordnung allgemeinbildender Schulabschlüsse verzichtet hat. Dadurch wird die von den Chemie-Sozialpartnern kritisierte Höherbewertung des Abiturs gegenüber den hoch qualifizierten Ausbildungsberufen in der chemischen Industrie und die damit einhergehende Gefahr eines Attraktivitätsverlustes der dualen Ausbildungsgänge abgewendet.
 
Anforderungen der Sozialpartner erfüllt
 
Das jetzt beschlossene Vorgehen berücksichtigt das Ziel des DQR, Qualifikationen insbesondere für den Arbeitsmarkt transparent zu machen, für den allgemeinbildende Qualifikationen keine unmittelbare Relevanz haben. Eine Einstufung des Abiturs auf Stufe 5 des DQR — wie von der Kultusministerkonferenz vorgeschlagen — wäre insbesondere für die Wirtschaft nicht nachvollziehbar gewesen. Die Zuordnung der beruflichen Erstausbildung auf den Niveaus 3 und 4 des 8-stufigen DQR entspricht hingegen den Forderungen der Wirtschaft und der Gewerkschaften. Das Gleiche gilt für die Einordnung von hochschulischen Bachelor sowie Meister, Fachwirten, Fachkaufleuten und vergleichbaren Fortbildungen auf Niveau 6 sowie hochschulischen Master und Fortbildungen wie z.B. dem strategischen Professional oder Betriebswirt (IHK) auf Niveau 7.
 
Arbeit am DQR geht weiter
 
Auf Grundlage dieser Verständigung kann die Umsetzung des DQR fortgeführt werden. In 5 Jahren bietet sich die Chance, auf Basis der Erfahrungen mit dem DQR und neuer kompetenzorientierter Ordnungsmittel die Zuordnung zu prüfen und — soweit erforderlich — Anpassungen vorzunehmen.
  
Der DQR
 
Mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) wird erstmals ein umfassendes, bildungsbereichübergreifendes Tableau zur transparenten Einordnung der in Deutschland erworbenen Qualifikationen vor­gelegt. Dazu beschreibt der DQR auf acht Niveaus fachliche und personale Kompetenzen, an denen sich die Zuordnung der Qualifikationen orientiert, die in der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung erworben werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.deutscherqualifikationsrahmen.de
 

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