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Auf Einladung des Präsidenten der Kultusministerkonferenz hat Ende Januar ein Abstimmungsgespräch zur Klärung noch offener Fragen bei der Zuordnung deutscher Qualifikationen zum DQR stattgefunden. Geklärt werden sollte die Zuordnung allgemeinbildender Schulabschlüsse und der beruflichen Erstausbildung.

Auf Einladung des Präsidenten der Kultusministerkonferenz hat Ende Januar ein Abstimmungsgespräch zur Klärung noch offener Fragen bei der Zuordnung deutscher Qualifikationen zum DQR stattgefunden. Geklärt werden sollte die Zuordnung allgemeinbildender Schulabschlüsse und der beruflichen Erstausbildung.
 
Ausbildungsberufe auf Niveau 3 und 4
Spitzenvertreter der Bundesregierung, der Kultusministerkonferenz, der Wirtschaftsministerkonferenz, der Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und der Gewerkschaften haben sich auf folgendes Vorgehen verständigt:
 
  1. Für die berufliche Erstausbildung wird eine Zuordnung zunächst auf Niveau 3 (2-jährige Ausbildungen) und auf Niveau 4 (3- und 3,5-jährige Ausbildungen) vorgenommen.
  2. Von einer Zuordnung allgemeinbildender Schulabschlüsse zum DQR wird vorerst abgesehen.
  3. Nach einem Zeitraum von fünf Jahren werden auf der Grundlage kompetenzorientierter Ausbildungsordnungen der beruflichen Erstausbildung und kompetenzorientierter Bildungsstandards für die allgemeinbildenden Schulabschlüsse unter Maßgabe der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung alle Zuordnungen erneut beraten und gemeinsam entschieden. Dabei soll die Entwicklung auf der europäischen Ebene mitberücksichtigt und auch eine Höherstufung geprüft werden.
Keine Höherbewertung des Abiturs
Deutschland folgt damit dem Beispiel Frankreichs, das ebenso zunächst auf eine Zuordnung allgemeinbildender Schulabschlüsse verzichtet hat. Dadurch wird die von den Chemie-Sozialpartnern kritisierte Höherbewertung des Abiturs gegenüber den hochqualifizierten Ausbildungsberufen in der chemischen Industrie (naturwissenschaftliche Labor- und Produktionsberufe, Elektro- und Metallberufe, Büroberufe uvm.) und die damit befürchtete Gefahr eines Attraktivitätsverlustes der dualen Ausbildungsgänge abgewendet.
 
Anforderungen der Sozialpartner erfüllt
Das jetzt beschlossene Vorgehen berücksichtigt das Ziel des DQR, Qualifikationen insbesondere für den Arbeitsmarkt transparent zu machen, für den allgemeinbildende Qualifikationen keine Relevanz haben. Eine Einstufung des Abiturs auf Stufe 5 des DQR — wie von der Kultusministerkonferenz vorgeschlagen — wäre daher insbesondere für die Wirtschaft nicht nachvollziehbar gewesen. Die Zuordnung der beruflichen Erstausbildung auf den Niveaus 3 und 4 des 8-stufigen DQR entspricht den Forderungen der Wirtschaft und der Gewerkschaften. Das gleiche gilt für die Einordnung von hochschulischen Bachelor sowie Meister, Fachwirt, Fachkaufleuten und vergleichbaren Fortbildungen auf Niveau 6 sowie hochschulischen Master und Fortbildungen wie z.B. dem strategischen Professional oder Betriebswirt (IHK) auf Niveau 7.
 
Arbeit am DQR geht weiter
Auf der Grundlage dieser Verständigung kann die Umsetzung des DQR fortgeführt werden. In fünf Jahren bietet sich die Chance, auf Basis der Erfahrungen mit dem DQR und neuer kompetenzorientierter Ordnungsmittel die Zuordnung zu prüfen und soweit erforderlich Anpassungen vorzunehmen.
 
Hintergund zum DQR
Mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) wird erstmals ein umfassendes, bildungsbereichsübergreifendes Tableau zur transparenten Darstellung der in Deutschland erworbenen Qualifikationen vorgelegt. Dazu beschreibt der DQR auf acht Niveaus fachliche und personale Kompetenzen, an denen sich die Zuordnung der Qualifika­tionen orientiert, die in der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung erworben werden. Weitere Informationen finden sie unter www.deutscherqualifikationsrahmen.de

 

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