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In der Tarifrunde 2018 haben IG BCE und BAVC vereinbart, die Herausforderungen der digitalen Transformation der Arbeitswelt gemeinsam anzugehen und hierzu die Tarifverträge weiterzuentwickeln. Themen der "Roadmap Arbeit 4.0" sind u.a. Arbeitsvolumen, Arbeitszeitsouveränität, mobiles Arbeiten und Qualifizierung.

In der Tarifrunde 2018 haben IG BCE und BAVC vereinbart, die Herausforderungen der digitalen Transformation der Arbeitswelt gemeinsam anzugehen und hierzu die Tarifverträge weiterzuentwickeln. Themen der „Roadmap Arbeit 4.0“ sind u.a. Arbeitsvolumen, Arbeitszeitsouveränität, mobiles Arbeiten und Qualifizierung - jeweils unter Berücksichtigung betrieblicher Anforderungen.

Arbeitsvolumen sicherstellen

Die Sozialpartner haben sich aufgrund der Komplexität der Themen dafür entschieden, die künftige Chemie-Arbeitswelt ganzheitlich auszugestalten. Statt vorschneller und womöglich nicht praxistauglicher Vorstöße bei einzelnen Themen wollen sie ein passendes Gesamtsystem attraktiver Arbeitsbedingungen für die chemische Industrie schaffen, das sich in die bewährte Struktur der Tarifverträge einfügt. Bestehende Regelungen werden eingehend geprüft und gemeinsam die Handlungsbedarfe für tarifvertragliche Neuregelungen identifiziert. Bis zum Ende der Laufzeit des Tarifabschlusses 2018 sollen die Gespräche Ergebnisse liefern. 

Schon heute ermöglichen die Tarifverträge der chemischen Industrie flexible Arbeitszeitmodelle, Regelungen über Langzeitkonten und lebensphasenorientierte Arbeitszeiten und schaffen so beiderseitige Flexibilität. Darüber hinaus wollen IG BCE und BAVC neue Instrumente schaffen, die bei sichergestelltem betrieblichem Arbeitsvolumen den Arbeitnehmern eine noch größere Arbeitszeitsouveränität einräumen können (wie zum Beispiel eine Wahloption „Zeit statt Geld“).

Qualifizierung fördern

Erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen sollen zum einen durch die gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien, den Unterstützungsverein der chemischen Industrie (UCI), sowie durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Die Tarifvertragsparteien werden sich gemeinsam für die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen einsetzen. Der BAVC begrüßt in diesem Zusammenhang auch die Initiative der Bundesregierung für ein Qualifizierungschancengesetz. Durch das Gesetz und die dort vorgegebene Förderung wird es den Unternehmen erleichtert, vom Strukturwandel betroffene Mitarbeiter durch Weiterbildungsmaßnahmen zu qualifizieren und damit deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.

 

 

IG BCE und BAVC wollen Instrumente schaffen, die bei sichergestelltem betrieblichem Arbeitsvolumen den Arbeitnehmern eine noch größere Arbeitszeitsouveränität einräumen können.“

BAVC-Hauptgeschäftsführer
Klaus-Peter Stiller

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