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Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein „Leistungsverbesserungs- und –stabilisierungsgesetz” für die gesetzliche Rentenversicherung vorgelegt. Mit diesem im Koalitionsvertrag angekündigten „Rentenpaket I” setzt die Regierung den falschen Weg der letzten Legislaturperiode fort.

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein „Leistungsverbesserungs- und –stabilisierungsgesetz“ für die gesetzliche Rentenversicherung vorgelegt. Mit diesem im Koalitionsvertrag angekündigten „Rentenpaket I“ setzt die Regierung den falschen Weg der letzten Legislaturperiode fort. Erneut wird nur auf kurzfristige Leistungsausweitungen gesetzt. Ohne diese würde die aktuelle Entwicklung es erlauben, den Beitragssatz zur Rentenversicherung weiter zu senken.

Rentenkommission ausgebremst

Die erst kürzlich von derselben Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission soll bis Anfang 2020 die notwendigen Reformen für die Zeit ab 2025 erarbeiten. Es ist mehr als widersprüchlich, wenn die Bundesregierung zuerst ein Gesetzespaket zur Rente mit neuen Milliardenbelastungen auf den Weg bringt und danach die Rentenkommission mit Vertretern der Sozialpartner, Politik und Wissenschaft prüfen soll, wie das gesamte System nachhaltig gestaltet werden kann.

Doppelte Haltelinie

Mit dem Gesetzentwurf soll das Niveau der Rente bis 2025 bei 48 Prozent des Durchschnittslohns gehalten werden. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll die Marke von 20 Prozent nicht überschreiten. Diese doppelte Haltelinie ist generationenungerecht und überflüssig. Denn zum einen kommt die Festschreibung des Rentenniveaus nicht den Rentnern zugute, die von Altersarmut bedroht sind. Zum anderen wären Beitragssatz und Leistungsniveau bei einem Verzicht auf Leistungsausweitungen in den kommenden Jahren auch ohne neue Regelungen weitgehend zu halten.

Aus einem sinkenden Rentenniveau resultiert auch nicht automatisch Altersarmut. Denn entgegen der vielfachen Annahme sinkt die Höhe der Rente nicht; sie steigt nur langsamer. Den wirklich von Altersarmut bedrohten Rentnern fehlt es in aller Regel bereits an erworbenen Rentenpunkten. Die Ursachen für Altersarmut sind vor allem gebrochene Erwerbsbiografien. Wirksame Schritte zur Verhinderung künftiger Altersarmut sind eine hohe Beschäftigungsquote, eine gute Bildungspolitik und Investitionen in den Erhalt der langfristigen Beschäftigungsfähigkeit der heutigen und zukünftigen Arbeitnehmer.

„Mütterrente II“

Für Mütter bzw. Väter soll die anerkannte Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder um ein weiteres halbes Jahr verlängert werden. Damit werden künftig jeweils 2,5 Entgeltpunkte pro Kind angerechnet. Dies ist der weitaus teuerste Teil des Rentenpakets, der bis 2025 über 20 Milliarden Euro kosten wird. Diese sogenannte „Mütterrente II“ ist sachlich nicht zu rechtfertigen, hat keine zielgerichtete Wirkung gegen Altersarmut und kommt gleichsam nachträglich einer Rentnergeneration zugute, die ohnehin bereits eine sehr gute Absicherung besitzt. Mütter bzw. Väter von vor 1992 geborenen Kindern verfügen über Leistungen und Regelungen in der Rentenversicherung, die der heute aktiven Erwerbsgeneration so nicht mehr zuteil werden.

Eine Gleichstellung bei der Anerkennung der Erziehungszeiten - bei denen die heute aktive Generation bisher bessergestellt ist - ist aus Gerechtigkeitsgründen keineswegs notwendig. Die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen wie Kindererziehungszeiten darf zudem nicht mit Beitragsmitteln aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen. Zu Recht werden die Entgeltpunkte, die heutige Eltern für Zeiten der Kindererziehung gutgeschrieben bekommen, über Steuermittel finanziert. Es gibt keinerlei Grund, warum bei der nachträglichen Anerkennung derselben Leistung für vor 1992 geborene Kinder anders verfahren werden soll.

Fehlanreize für Frühverrentung

Die Absicherung bei Erwerbsminderung soll mit dem vorgelegten Rentenpaket ebenfalls deutlich verbessert werden. Die Zurechnungszeit wird in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben. Sie entspricht dann der Regelaltersgrenze. Eine auskömmlich ausgestaltete Erwerbsminderungsrente ist ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen die Regelaltersgrenze nicht im Beruf erreichen können, müssen hinreichend abgesichert sein. Eine von den Beitragszahlern insgesamt finanzierte Erwerbsminderungsrente muss andererseits aber die Ausnahme bleiben. Die jetzt vorgeschlagenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente steigern die Attraktivität einer Frühverrentung. Sie kommen nach den beiden Schritten in diese Richtung in der letzten Legislaturperiode zu früh und gehen zu weit. Die Änderung wird Personen nahe an der Regelaltersgrenze mit einer Erwerbsminderungsrente besserstellen als bei einer Inanspruchnahme regulärer Rentenzugänge. Die Folge wird eine deutlich steigende Anzahl von Anträgen auf Erwerbsminderungsrenten sein. Neben dieser völlig falschen Signalwirkung im Hinblick auf die Notwendigkeit des längeren Arbeitens werden so hohe Kosten verursacht.

Die Gleitzone der sogenannten Midijobs soll mit dem Entwurf der Bundesregierung auf Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (bisher 850 Euro) ausgeweitet werden. Beschäftigte in diesem Einstiegsbereich werden nun stärker bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Zudem sollen die verringerten Rentenbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen führen. Die vorgesehene Entlastung der Geringverdiener von Sozialabgaben ist systemwidrig und belastet alle Beitragszahler. Beschäftigte in diesem Einkommensbereich sind Teilzeitbeschäftigte, die nicht automatisch mit bedürftigen Geringverdienern gleichzusetzen sind.

 

 

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