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Das kommende Jahr wird ein Schicksalsjahr für die Europäische Union. Mit dem offiziellen Austritt Großbritanniens im März und der Europawahl im Mai werden wichtige Weichen für die Zukunft Europas gestellt. 

Das kommende Jahr wird ein Schicksalsjahr für die Europäische Union. Mit dem offiziellen Austritt Großbritanniens im März und der Europawahl im Mai werden wichtige Weichen für die Zukunft Europas gestellt. Hier ein Update:

Brexit

Mitte November ist es zu einem unerwarteten Fortschritt bei den Brexit-Verhandlungen gekommen. Nachdem Theresa Mays Kabinett grünes Licht für den Entwurf des EU-Austrittsabkommens gegeben hatte, stimmten die verbleibenden EU-27 dem Ergebnis am 25. November zu. Völlig offen ist allerdings, ob das britische Parlament das Abkommen ratifiziert. Das 585 Seiten umfassende Dokument, das die konkreten Bedingungen für den Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der EU festlegt, muss auch noch vom Europäischen Parlament abgesegnet werden.

Das Abkommen stellt einen entscheidenden Schritt zum Abschluss der Verhandlungen dar. Das Ende der Austrittsverhandlungen ist damit jedoch noch nicht erreicht. Die Zeit bis zum offiziellen Fristablauf am 29. März 2019 wird knapp und Warnungen vor einem „no deal“ nehmen zu. Im März 2018 hatten sich EU und VK auf eine 21-monatige Übergangsphase geeinigt. Dafür muss bis Ablauf der Verhandlungsfrist eine Einigung über das Austrittsabkommen zustande gekommen sein. Im Falle eines „no deal“ wird es auch keine Übergangsphase geben.

Unternehmen würden dann nicht mehr ausreichend Zeit haben, sich darauf einzustellen. Sie sollten daher weiterhin Vorbereitungsmaßnahmen auch für den Fall eines Brexits ohne Abkommen ergreifen. Die Europäische Kommission hat hierfür „Preparedness Notices“ erstellt, die in knapp 70 Dokumenten die rechtlichen Konsequenzen aufzeigen, die bei Wegfall der EU-Verordnungen und -Richtlinien im VK ab dem 30. März 2019 eintreten würden. Auf nationaler Ebene haben BDI, BDA und vbw einen Brexit-Guide bereitgestellt, der Unterstützung liefert.

Die Chemie-Arbeitgeber werben für ein Austrittsabkommen mit einer großzügigen Übergangsfrist, damit nach Abschluss der Verhandlungen noch genügend Zeit für die nötigen Anpassungen in den Unternehmen bleibt.

Europawahl 2019

Am 26. Mai finden in Deutschland die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Laut ersten Umfragen zur Europawahl könnten die beiden großen pro-europäischen Parteien (Sozialdemokraten und Christdemokraten) erstmals die Mehrheit der EU-Abgeordneten verfehlen. Dies ist nicht nur dem Brexit, sondern auch steigenden nationalistischen Tendenzen in zahlreichen Mitgliedstaaten geschuldet. Eine gemeinsame Fraktion der rechtspopulistischen Parteien könnte zweitstärkste Kraft im Parlament werden. Dies würde die europäische Demokratie vor eine harte Probe stellen, da die Entscheidungsfähigkeit der EU stark behindert würde.

Die Spitzenkandidaten der einzelnen Parteien werden in den kommenden Wochen gewählt. Die größten Chancen auf den Kommissionsvorsitz werden Manfred Weber, Spitzenkandidat der Christdemokraten, eingeräumt. Ob tatsächlich der Spitzenkandidat einer europäischen Partei Kommissionspräsident wird, entscheiden jedoch letztlich die Mitgliedstaaten.

Laufende europäische Gesetzesvorhaben

Bis zur Europawahl im Mai haben Rat und Parlament Zeit, um die laufenden Gesetzesvorhaben zu verabschieden. Je nachdem, wie sich die Verhandlungen im informellen Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament entwickeln, besteht für die folgenden Rechtsakte die Möglichkeit, bis zur Wahl abgeschlossen zu werden.

Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen

Diese Richtlinie soll die Nachweisrichtlinie aus dem Jahr 1991 ersetzen und enthält neben der Erweiterung von Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis erstmals auch eine Reihe neuer materieller Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten. Ende November startete der Trilog. Der umstrittenste Punkt in den Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament ist die Frage, ob die von der Kommission vorgeschlagene Definition eines Arbeitnehmerbegriffs beibehalten, geändert oder ganz gestrichen wird. Die Chemie-Arbeitgeber haben sich für eine Streichung eingesetzt, da die äußerst unklaren Kriterien der vorgeschlagenen EU-Definition im Widerspruch zu den nationalen Abgrenzungskriterien stehen und möglicherweise dazu führen, dass auch Plattformarbeiter, Freiberufler und Praktikanten diese Kriterien erfüllen würden.

Work-Life-Balance

Ziel der EU-Kommission ist es, neue Regelungen für die Flexibilisierung der Arbeitszeit und die Bezahlung von Betreuungs- und Pflegezeiten EU-weit zu verankern. Parlament und Rat sind sich darin einig, einen Vaterurlaub von zehn Tagen einzuführen. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf „Telearbeit“ erhalten. Knackpunkte in den Verhandlungen liegen vor allem im Bereich der Bezahlung von Vater-, Eltern- und Pflegeurlaub. Uneinigkeit herrscht zudem darüber, wie viele Monate des Elternurlaubs nicht von einem auf den anderen Elternteil übertragbar sein sollen, um Väter stärker in die Kinderbetreuung einzubinden. Um die Erwerbsquote von Frauen zu steigern, ist es aus Sicht der Chemie-Arbeitgeber zielführender, EU-weit eine bezahlbare und bedarfsgerechte Kinderbetreuung zu gewährleisten.

 

Downloads
Die „Preparedness Notices“ der Europäischen Kommission können Sie hier herunterladen ec.europa.eu
Den Brexit-Guide von BDI, BDA und vbw finden Sie unter www.arbeitgeber.de

 

Standpunkt
BAVC-Präsident Kai Beckmann


Die EU darf sich durch die mühsamen Brexit-Verhandlungen und die anstehenden Wahlen zum Europaparlament nicht lähmen lassen. Im weltweiten Wettbewerb können wir nur als geeintes, starkes Europa agieren. Jetzt werden die Weichen über Erfolg oder Misserfolg gestellt. Lassen Sie uns 2019 für einen neuen Aufbruch des europäischen Gedankens kämpfen!“

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