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BAVC und IG BCE haben ein umfassendes Tarifpaket vereinbart, das der schwierigen wirtschaftlichen Lage Rechnung trägt und zugleich neue, innovative Elemente enthält. Die Einigung gilt für 1.900 Betriebe mit 580.000 Beschäftigten.

Georg Müller: „Guter Abschluss in schwierigem Umfeld“

„In einer Situation mit eng begrenztem Verteilungsspielraum haben wir komplexe Verhandlungen zu einem guten Ende geführt“, so BAVC-Verhandlungsführer Georg Müller. „Mit einer außerordentlich langen Laufzeit und sehr moderaten Entgelterhöhungen konnten wir unsere wichtigsten Ziele erreichen. Beim Zukunftsbetrag ist entscheidend, dass die Betriebe die Kontrolle behalten. Die Unternehmen haben nun außerdem mehr Optionen, die Arbeitszeit nach oben zu öffnen. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Flexibilität. Alles in allem haben wir ein angemessenes und innovatives Paket geschnürt.“

Leermonate + Einmalzahlung + zweistufige Erhöhung

Der Entgeltkompromiss sieht zunächst zwei Leermonate vor, gefolgt von einer regional gestaffelten Einmalzahlung von bis zu 6 Prozent eines tariflichen Monatsentgelts für das erste Halbjahr 2020. Ab 1. Juli 2020 werden die Entgelte in der ersten Stufe um 1,5 Prozent erhöht. Die zweite Stufe der Entgelterhöhung greift ab 1. Juli 2021 und beträgt 1,3 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen steigen entsprechend. Die Gesamtlaufzeit beträgt 29 Monate. Entgelterhöhungen werden künftig in allen Tarifbezirken zum selben Zeitpunkt wirksam. Die bezirklichen Entgelttarifverträge laufen entsprechend bis Ende März 2022. Die tarifliche Jahresleistung wird ab 2021 von 95 Prozent eines tariflichen Monatsentgelts auf 100 Prozent angehoben.

Die zweite Stufe der Entgelterhöhung ab Juli 2021 kann um bis zu zwei Monate verschoben werden, wenn die wirtschaftliche Lage dies erfordert. Aus wirtschaftlichen Gründen ist zudem eine Halbierung des Zukunftsbetrags möglich. Diese zusätzliche betriebliche Flexibilität trägt der differenzierten Situation innerhalb der Branche Rechnung.

Pflegezusatzversicherung: tarifpolitisches Neuland

Um der Herausforderung Pflege zu begegnen, betreten BAVC und IG BCE tarifpolitisches Neuland: Erstmals vereinbaren Tarifpartner in Deutschland für eine gesamte Branche eine zusätzliche tarifliche Absicherung für den Pflegefall. Der Versicherungsschutz gilt für alle Tarifbeschäftigten ab 1. Juli 2021 – ohne Gesundheitsprüfung. Im Pflegefall erhält der Versicherte bei ambulanter Pflege 300 Euro monatlich, bei stationärer Pflege 1.000 Euro monatlich.

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STANDPUNKT BAVC-Präsident Kai Beckmann

„Wirtschaftlicher Realismus und tarifpolitischer Weitblick prägen den Chemie-Tarifabschluss 2019. Wir schaffen neue Spielräume bei der Arbeitszeit, stärken die Qualifizierung im digitalen Wandel und gehen mit der Pflegeversicherung auch sozialpolitisch voran. Wir gestalten die neue Arbeitswelt gemeinsam – und das im Einklang mit der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Ein besonderer Pluspunkt ist die ausgesprochen langfristige Planungssicherheit für die Betriebe. Dieser Abschluss hebt unsere Sozialpartnerschaft auf eine neue Stufe. Wir stellen Fortschritt vor Verteilung – und zeigen damit auch der Politik in Berlin, wie es geht.“Trenner

Die Kosten von 33,65 Euro pro Monat und Mitarbeiter trägt der Arbeitgeber. Die Versicherten können den Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen auf Familienmitglieder ausweiten sowie die individuellen Leistungen aufstocken. Mit dieser Tarif-Innovation geben die Chemie-Sozialpartner eine weitere tarifpolitische Antwort auf den demografischen Wandel.

Neuer Tarifvertrag „Moderne Arbeitswelt“ vereinbart

Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit für beide Seiten, Leitplanken für mobiles Arbeiten und einen Zukunftsbetrag haben BAVC und IG BCE im neuen Tarifvertrag „Moderne Arbeitswelt“ vereinbart. Danach erhalten Tarifbeschäftigte für 2020 einen Zukunftsbetrag von 9,2 Prozent eines tariflichen Monatsentgelts, der für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden kann. Bis 2022 steigt der Betrag auf 23 Prozent eines Monatsentgelts. Über die Verwendungsmöglichkeiten entscheiden die Betriebsparteien. Sie wählen bis 30. September 2020 mindestens zwei von acht tariflich vorgegebenen Optionen:

Bereich Zeit statt Geld: Langzeitkonto; Freistellung; Qualifizierung

Bereich Sicherheit und Vorsorge: Aufstockung der tariflichen Pflegezusatzversicherung; Altersvorsorge; Schutz bei Berufsunfähigkeit; Gesundheit

Auszahlung

Durch den betrieblichen Spielraum behalten die Unternehmen die Kontrolle über die Gestaltung der Arbeitszeit. Voraussetzung für zusätzliche freie Tagen ist, dass das betrieblich notwendige Arbeitsvolumen sichergestellt ist. Dazu hat der Arbeitgeber mit diesem Tarifabschluss nun auch die Möglichkeit, individuelle Arbeitszeit-Vereinbarungen mit Beschäftigten zu treffen, die über die tarifliche Wochenarbeitszeit hinausgehen. Grundlage ist eine freiwillige Betriebsvereinbarung.

Mobiles Arbeiten erleichtert

Teil des Tarifvertrags „Moderne Arbeitswelt“ ist auch eine Vereinbarung, mit der mobiles Arbeiten erleichtert wird. Wenn der Beschäftigte im Rahmen der mobilen Tätigkeit selbst über das Ende der Arbeitszeit oder über den Beginn der Arbeitszeit am nächsten Werktag bestimmen kann, wird die vorgeschriebene Ruhezeit von elf auf neun Stunden verkürzt. Diese Vereinbarung gibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Flexibilität bei der Nutzung moderner Arbeitsformen.

Gemeinsame Qualifizierungsoffensive

BAVC und IG BCE investieren im digitalen Wandel gemeinsam in mehr und bessere Qualifizierung. Zur Unterstützung der strategischen Personalplanung werden die Chemie-Sozialpartner den Unternehmen eine Software zur Verfügung stellen, die den Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten abbildet. In Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit ist zudem ein branchenspezifisches Beratungsangebot geplant, das Beschäftigten und Unternehmen zugutekommt. BAVC und IG BCE lassen zudem eine „Future Skills Map“ entwickeln, die sowohl die Kompetenzen abbildet, die für die Chemie wichtiger werden, als auch diejenigen, die an Bedeutung verlieren.

Altersfreizeiten auf dem Prüfstand

BAVC und IG BCE verpflichten sich, die geltende Regelung zu Altersfreizeiten zu überprüfen und ein neues Modell zu erarbeiten. Aus Sicht der Arbeitgeber ist eine Neujustierung dringend geboten, da die Regelung aufgrund des demografischen Wandels zunehmend zu Engpässen in den Betrieben führt. Laut Chemie-Tarifvertrag verkürzt sich die Arbeitszeit für Beschäftigte im Schichtdienst ab 55 um 3,5 Stunden pro Woche, für alle anderen ab 57 um 2,5 Stunden. Ergebnisse sollen im Laufe des kommenden Jahres vorliegen.

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