Nachhaltigkeit in der Lieferkette: Vom NAP zum Gesetz?
Ende 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Ziel ist, dass alle Unternehmen in Deutschland Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette und Wertschöpfungsketten achten. 2020 sollen die Ergebnisse des NAP-Monitoring-Prozesses veröffentlicht werden. Sollte dabei weniger als die Hälfte aller in Deutschland ansässigen Unternehmen ab 500 Mitarbeitern die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt in sämtliche Unternehmensprozesse integriert haben, werden, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, gesetzliche Maßnahmen folgen.
Politik macht den zweiten Schritt vor dem ersten
Obwohl die Ergebnisse bislang nicht vorliegen, haben Entwicklungsminister Gerd Müller und Arbeitsminister Hubertus Heil bereits mehrfach ein Lieferkettengesetz zur Regelung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in den Liefer-und Wertschöpfungsketten angekündigt. Schon im Sommer 2019 wurde ein Entwurf aus dem Entwicklungsministerium dazu publik. Zusätzlich wurde eine europäische Gesetzgebung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft (ab Mitte 2020) mehrmals thematisiert. Dieses Vorgehen lässt an der Ernsthaftigkeit des NAP-Prozesses zweifeln.
Chemie steht für Nachhaltigkeit
Bereits 2013 haben BAVC, IG BCE und VCI die Nachhaltigkeitsinitiative „Chemie³“ gegründet. Diese setzt sich dafür ein, Nachhaltigkeit als Leitbild in der Branche zu verankern sowie in einem Dreiklang von Ökonomie, Ökologie und Sozialem zusammenzudenken.
Mit zahlreichen Tools bietet Chemie³ den Unternehmen Unterstützung auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. So wurde auch ein Leitfaden zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement entwickelt, um insbesondere mittelständischen Unternehmen den Einstieg in den stufenweisen Auf- und Ausbau eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements zu ermöglichen. Zusätzlich bietet die Initiative regelmäßig Webinare zur weiteren Entwicklung des NAP-Prozesses. Die Chemie-Unternehmen setzen in ihren Geschäftsmodellen zunehmend auf Nachhaltigkeit. Mit ihren Produkten leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs). Nationale Regelungen für globale Lieferketten sind aus unserer Sicht allerdings wenig zielführend. Wichtiger wäre es, mit den Unternehmen stärker in den Dialog zu treten, Probleme gemeinsam zu identifizieren und realitätsnahe Lösungen zu erarbeiten.
Linktipp:
Den Leitfaden zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement finden Sie auf der Chemie³-Website www.chemiehoch3.de