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Die Tarifvertragsparteien der chemischen Industrie betreten mit der innovativen Pflegezusatzversicherung tarifpolitisches Neuland: Erstmals werden alle Tarifbeschäftigten einer Branche ohne Gesundheitsprüfung zu einem einheitlichen Beitrag für den Pflegefall versichert. Damit verfolgen wir das Ziel, bestehende Herausforderungen der Pflege zu lösen und sowohl pflegebedürftige Menschen gut zu versorgen als auch deren Angehörige zu entlasten. 

Mit dem demografischen Wandel wächst auch der Pflegebedarf. Das Risiko pflegebedürftig zu werden, steigt im Alter. Zwar werden die künftig mit der tariflichen Pflegezusatzversicherung abgesicherten Mitarbeiter während ihres Arbeitsverhältnisses in aller Regel nicht pflegebedürftig. Dennoch sehen sich die Arbeitgeber der chemischen Industrie in der Pflicht, neben dem Austausch von Leistungen im Arbeitsverhältnis nach dem Grundsatz „Entgelt für Arbeitsleistung“ ihrer sozialen Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern gerecht zu werden - auch über den Bestand des Arbeitsverhältnisses hinaus. Mit dieser Tarifinnovation werden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Die Attraktivität der Branche wird weiter gesteigert und drängende sozialpolitische Aufgaben werden aktiv angegangen.

Die neue Pflegezusatzversicherung steht ausschließlich den Mitgliedsunternehmen im Flächentarifvertrag zur Verfügung. Damit setzen die Tarifparteien der chemischen Industrie erneut einen Anreiz für die Mitgliedschaft eines Unternehmens im Flächentarifvertrag Chemie und damit für die Stärkung des Flächentarifvertrags insgesamt.

Umfang des Versicherungsschutzes 

Ab Juli 2021 erhalten Pflegbedürftige monatlich 300 Euro bei ambulanter Pflege oder 1.000 Euro bei stationärer Pflege. Den monatlichen Beitrag von 33,65 Euro pro Tarifbeschäftigten trägt der Arbeitgeber. Auch wenn die Versicherung nicht alle Kosten der Pflege deckt, wird das persönliche Vermögen der Pflegebedürftigen und deren Kinder deutlich besser geschützt als ohne diese Absicherung. Das Pflegegeld wird von der Versicherung bei nachgewiesenem Pflegegrad gezahlt - die Vorlage einzelner Belege ist nicht erforderlich.

Ausscheidende Arbeitnehmer können die Pflegezusatzversicherung mit eigenen Beiträgen fortsetzen und so die aufgebauten Altersrückstellungen nutzen. Bis Ende 2023 ist die Beitragshöhe durch die Konsorten garantiert. Wie danach notwendig werdende Beitrags- oder Leistungsanpassungen umgesetzt werden, entscheiden die Tarifvertragsparteien.

Eigenverantwortung des Arbeitnehmers 

Der neue Versicherungsschutz setzt zudem Anreize zur Eigenvorsorge, denn den versicherten Arbeitnehmern stehen privat abschließbare Aufbaumodule zur Verfügung: So kann die eigene monatliche Versorgung aus privaten Mitteln aufgestockt werden. Zum Beispiel kann ein 40-Jähriger die Leistungen bei stationärer Pflege für je 1,75 Euro im Monat um je 100 Euro monatlich aufstocken. Bei der ambulanten Pflege mit Pflegegrad 4 steigt die Leistung mit 9 Euro monatlich mehr auf 750 Euro monatlich - statt der tarifvertraglich abgesicherten 300 Euro. Daneben ist die zusätzliche Absicherung von Familienangehörigen wie Ehe- oder Lebenspartnern möglich.

Für diese fakultativen Aufbaumodule kann übrigens auch der ebenfalls in der Tarifrunde 2019 vereinbarte tarifliche Zukunftsbetrag ganz oder teilweise genutzt werden. So können Arbeitnehmer eine umfassende Absicherung für den Pflegefall realisieren.

Option für AT-Mitarbeiter und Leitende Angestellte 

Die Unternehmen können zudem entscheiden, ob außertarifliche Mitarbeiter und Leitende Angestellte ebenfalls von der neuen Lösung profitieren sollen. Wenn das Unternehmen sich dafür entscheidet, gelten dieselben Konditionen wie für die Tarifbeschäftigten, allerdings unter einer Bedingung: es muss das gesamte Kollektiv versichert werden. Einzelne außertarifliche Arbeitnehmer oder Leitende Angestellte können nicht versichert werden.

Umsetzung in der Praxis 

Um das neue Modell in die Unternehmen zu tragen, werden aktuell Roadshows konzipiert, in denen im Detail über die Pflegezusatzversicherung selbst, aber auch über die konkrete Umsetzung wie die Meldung der Arbeitnehmer an die Versicherer informiert wird. Gemeinsam mit der IG BCE werden außerdem Sozialpartner-Veranstaltungen geplant, die regional stattfinden sollen.

Die Einführung in den Unternehmen wird mit Blick auf die Administration sehr schlank aufgestellt. Das war eine zentrale Forderung der Unternehmen, die umgesetzt wurde. Der Verwaltungsaufwand beschränkt sich im Wesentlichen auf die formelle Registrierung des Unternehmens und die Übermittlung der Daten an die Konsorten in einem Online-Unternehmensportal über eine Schnittstelle. Durch das Portal wird den Unternehmen jederzeit und auf einen Blick maximale Transparenz in Bezug auf die gemeldeten Daten ermöglicht.

Daten Teil2 TA

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