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Die Bundesregierung überprüft im Rahmen eines Monitorings, inwieweit in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern einen Prozess zur Gewährleistung menschenrechtlicher Sorgfalt gemäß des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) eingeführt haben. 

Sollte bis 2020 weniger als die Hälfte der Unternehmen die Anforderungen erfüllen, wird die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen ergreifen und sich im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft ab Juli 2020 für eine EU-weite Regelung einsetzen. Eine von Arbeits- und Entwicklungsministerium für März – weit vor Abschluss des Monitorings – geplante Veröffentlichung von Eckpunkten für ein Gesetz wurde zunächst durch das Bundeskanzleramt gestoppt.

Zweite Erhebungsphase gestartet 

Anfang März wurde der Zwischenbericht mit den Ergebnissen der ersten Befragungsrunde veröffentlicht und gleichzeitig bereits die zweite und letzte Erhebungsphase bis 24. April gestartet. Die Auswertung der 460 Fragebögen ergab, dass 17 bis 19 Prozent der Unternehmen die Anforderungen des NAP an die menschenrechtliche Sorgfalt erfüllen und neun bis zwölf Prozent „auf gutem Weg“ sind. Bedauerlicherweise wurde die von der Wirtschaft vorgebrachte Kritik an der Methodik in der zweiten Umfrage kaum berücksichtigt.

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STANDPUNKT BAVC-Präsident Kai Beckmann

„Die Wahrung der Menschenrechte hat für uns allerhöchsten Stellenwert. Neben dem Staat, der für deren Schutz in erster Linie zuständig ist, tragen selbstverständlich auch die Unternehmen Verantwortung für ihre Lieferketten. Deshalb arbeiten viele Betriebe in unserer Branche seit Jahren intensiv daran, ihr Lieferkettenmanagement zu verbessern. Lieferketten machen aber nicht an nationalen Grenzen Halt. Alle Überlegungen in Richtung Regulierung sollten daher - wenn überhaupt - auf europäischer Ebene ansetzen.“

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Kritik an der Umfrage-Methodik 

Unternehmen müssen weiterhin 100 Prozent der Fragen richtig beantworten, um als „Erfüller“ gelten zu können. Darüber hinaus gilt kein echter „comply-or-explain“- Mechanismus, da bei Abweichungen von materiellen Anforderungen statt einer Erläuterung weiterhin die Durchführung „äquivalenter Maßnahmen“ gefordert ist. Außerdem kritisieren wir, dass die zweite Umfrage gestartet wurde, ohne dass eine schriftliche Auswertung der ersten Umfrage vorlag.

Für Lernprozesse ist aber auch keine Zeit, denn spätestens zur deutschen EU Ratspräsidentschaft möchte die Bundesregierung für gesetzliche Maßnahmen werben. Angesichts der Bewertungsmethodik und des verkürzten Monitoring-Prozesses steht bereits fest, dass die 50-Prozent-Marke verfehlt wird.

Nichtsdestotrotz raten wir dazu, dass die Unternehmen sich auch an der zweiten Umfrage beteiligen. Die empirischen Daten sind notwendig, um anschließend die politische Debatte mitgestalten zu können. Angesichts der außergewöhnlichen Lage durch die Corona-Pandemie sollte die Frist für die zweite Erhebung jedoch unbedingt verschoben werden.

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