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Wie steht es um Europa? In ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Mitte September ihre Vision für ein Europa präsentiert, das gefestigt aus der Pandemie hervorgeht und einen selbstbestimmten Wandel vollzieht. In einer sogenannten Absichtserklärung an Parlamentspräsident David Sassoli und Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sie konkrete Vorhaben der EU-Kommission für das Jahr 2021 benannt.

Grüner und digitaler Wandel

In ihrer Rede stellte von der Leyen ihre Vision für ein Europa vor, das mittels eines nachhaltigen und transformativen Aufschwungs gestärkt aus der Pandemie hervorkommt. Hierfür plant die EU-Kommission unter anderem, das Einsparziel für Emissionen bis 2030 von 40 Prozent auf 55 Prozent anzuheben.

Hierbei soll auch der Aufbauplan NextGenerationEU unterstützen: Für die Ziele des Green Deal sollen 37 Prozent der Mittel ausgegeben werden. 20 Prozent sollen in die Digitalisierung fließen. Von der Leyen unterstrich, das kommende Jahrzehnt müsse Europas „Digitale Dekade“ sein. Die EU-Kommission wird 2021 eine gleichnamige Mitteilung vorlegen, die klar definierte Ziele für das digitale Europa bis 2030 in den Bereichen Konnektivität, digitale Kompetenzen und öffentliche Verwaltung enthalten soll.

Damit die Industrie beim grünen und digitalen Wandel die Führung übernehmen könne, müssen laut EU-Kommission die Wettbewerbsregeln angepasst werden. Daher werde die in diesem Jahr vorgelegte Industriestrategie bereits im nächsten Jahr überarbeitet.

Vorschlag zu Mindestlöhnen noch im Oktober

Im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik sprach von der Leyen bereits bekannte Initiativen an. Ein wichtiger Baustein bleibt das Vorhaben für einen Rechtsrahmen für Mindestlöhne. Von der Leyen betonte abermals, der Vorschlag würde nicht an nationalen Kompetenzen und Traditionen rütteln. Voraussichtlich noch im Oktober wird die EU-Kommission einen Rechtsakt vorschlagen. Laut Aussage von Beschäftigungskommissar Nicolas Schmit sei eine rechtsverbindliche Richtlinie wahrscheinlich.

Die Kommissionspräsidentin hob außerdem hervor, dass für die Wiederherstellung der vier Grundfreiheiten im Zuge der Covid-19-Pandemie ein voll funktionierender Schengen-Raum mit freiem Personenverkehr Grundvoraussetzung ist. In diesem Zusammenhang kündigte von der Leyen eine neue Strategie für die Zukunft von Schengen im kommenden Jahr an.

Hinsichtlich des europäischen Kurzarbeitsinstruments SURE führte von der Leyen aus, dass bisher 16 EU-Mitgliedstaaten SURE-Kredite in Höhe von knapp 90 Milliarden für die Unterstützung von Kurzarbeit beantragt haben. Bislang war der Vorschlag einer europäischen Arbeitslosenrückversicherung als Folgeinstrument von SURE geplant worden. Dieser wurde jedoch weder in der Rede noch in der Absichtserklärung erwähnt.

In ihrer Absichtserklärung an EU-Parlament und Rat kündigt von der Leyen an, im Rahmen des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte eine neue Arbeitsschutzstrategie und eine „europäische Kindergarantie“ zu erarbeiten.

Die Konsultationsphase zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte läuft noch bis zum 30. November 2020. Die Arbeitgeber sprechen sich in diesem Zusammenhang dafür aus, den Austausch der EU-Kommission mit nationalen Entscheidungsträgern zu intensivieren. Nationale Akteure sollten bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte direkt beteiligt werden.

Wir unterstützen daher den Vorschlag von BusinessEurope zur Einrichtung eines dreigliedrigen beratenden Ausschusses zu Verbesserung der Leistung von Arbeitsmärkten und Sozialsystemen durch die EU-Kommission. Dieser sollte aus je einer Vertretung der Regierung, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften pro EU-Mitgliedstaat bestehen. Dadurch würde die direkte Teilhabe der nationalen Sozialpartner an politischen Entscheidungsprozessen der EU in Politikfeldern wie der Beschäftigungspolitik und dem Sozialschutz gewährleistet und der Kompetenzverteilung zwischen EU, Mitgliedstaaten und Sozialpartnern Rechnung getragen.

Europäisches Sorgfaltspflichtengesetz in Vorbereitung

Darüber hinaus plant die EU-Kommission einen Legislativvorschlag über nachhaltige Unternehmensführung für das Frühjahr 2021. Die Initiative soll zum einen sicherstellen, dass Nachhaltigkeit weiter in den Rahmen der Corporate Governance eingebettet wird, um die langfristigen Interessen des Managements, der Anteilseigner, der Stakeholder und der Gesellschaft besser aufeinander abzustimmen.

Zum anderen soll mit dem Rechtsakt eine Sorgfaltspflicht der Unternehmen für ihre Wertschöpfungskette implementiert werden. Das Gesetz soll branchenübergreifend umgesetzt werden und sowohl zivilrechtliche Haftung als auch Sanktionsmechanismen beinhalten. Eine erste Folgenabschätzung der EU-Kommission kann bis 8. Oktober kommentiert werden. Die öffentliche Konsultation läuft anschließend für zwölf Wochen. Währenddessen stimmen auch Rat und EU-Parlament bereits ihre Positionierung ab: Unter deutscher Ratspräsidentschaft sollen Ratsschlussfolgerungen über einen EU-Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte erarbeitet werden. Das EU-Parlament plant, bis Dezember einen Bericht über einen Richtlinienvorschlag vorzulegen.

Arbeitgeber fordern Belastungsmoratorium

Aus Sicht der Chemie-Arbeitgeber sollten alle Maßnahmen der EU-Kommission in diesem und im nächsten Jahr ganz im Zeichen der wirtschaftlichen Erholung stehen. Die Politik sollte sich in erster Linie darauf konzentrieren, dass das Finanzpaket, das im Juli zur Überwindung der Covid-19-Krise vereinbart wurde, Unternehmen und Arbeitnehmer rasch erreicht und in die richtigen Projekte investiert wird. Zudem muss dies von notwendigen Reformen flankiert werden, um das Wachstum zu generieren, das notwendig ist, damit sich die Mitgliedstaaten von der heutigen Krise erholen, die Schulden der EU zurückzahlen und das Leben künftiger Generationen verbessern können.

Service: Die Absichtserklärung an Parlamentspräsident Sassoli und Kanzlerin Merkel können Sie hier herunterladen.

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