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Anfang 2021 tritt eine Reform des Berufskrankheitenrechts in Kraft. Die Neuregelungen umfassen unter anderem den Wegfall des Unterlassungszwangs, Erleichterungen bei der Ursachenermittlung, die Einführung eines zentralen Expositionsregisters und die Förderung der Forschung zu Berufskrankheiten. Von der Gesetzesänderung erhoffen sich Berufsgenossenschaften und Arbeitgeber weitere Fortschritte bei der Prävention. Neue Berufskrankheiten sollen schneller als solche anerkannt und das Verfahren transparenter werden.

Wegfall des sogenannten Unterlassungszwangs

Mit dem Gesetz fällt der sogenannte Unterlassungszwang weg. Für Berufskrankheiten, bei denen bislang die Aufgabe der Tätigkeit Voraussetzung für die Anerkennung war, entfällt künftig diese Voraussetzung. Bislang bestand dies bei neun der 80 Berufskrankheiten; auf sie entfallen fast die Hälfte aller Verdachtsmeldungen auf Vorliegen einer Berufskrankheit. Dafür setzt man nun auf individuell zugeschnittene Präventionsangebote. So haben sich beispielsweise Hautschutzprogramme so gut weiterentwickelt, dass Versicherten damit ermöglicht werden kann, ihren Beruf weiter auszuüben.

Überprüfung abgelehnter Berufskrankheiten

Für die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) bedeutet dies konkret: Alle Anträge auf Anerkennung einer Berufskrankheit, die seit 1997 wegen des Unterlassungszwanges abgelehnt wurden, werden erneut überprüft. Ergibt sich eine neue Sachlage, werden die Fälle aufgegriffen und neu entschieden. Alle in Frage kommenden Fälle wurden anhand weit gefasster Systemabfragen ermittelt und nun gesichtet. Außerdem müssen die Neuerungen IT-seitig eingebunden, das Personal qualifiziert und ab dem 1. Januar 2021 dann auch auf neuer Rechtsgrundlage entschieden werden.

Der Gesetzgeber hat der Gesetzlichen Unfallversicherung den Auftrag mitgegeben, die Auswirkungen zu evaluieren. Damit soll festgestellt werden, welche zusätzlichen Kosten durch die Reform angefallen sind und was erreicht werden konnte. Die BG RCI ist eine der Berufsgenossenschaften, die bei der detaillierten Evaluation mitwirken. Deshalb werden bei ihr zusätzliche Daten erhoben. Auf diese Weise kann die BG RCI genauer überprüfen, welche (zusätzlichen) Kosten für die Arbeitgeber entstanden sind und was für die Versicherten in den Betrieben der chemischen Industrie erreicht werden konnte. 

 

Linktipp: Mehr zum Thema sowie zur BG RCI finden Sie auf dieser Website bgrci.de

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