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Im Rückblick auf das Jahr 2020 wird deutlich, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz auch mit Blick auf rechtliche Fragestellungen von höchster Relevanz für den Arbeitgeber ist. So ist zum Beispiel von besonderer Bedeutung, dass das Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers im Fall von Beschäftigten, bei denen ein Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung besteht, relativ weit reicht. Arbeitgeber haben unter anderem das Recht anzuordnen, ein Arbeitnehmer solle eine Klärung durch den Hausarzt veranlassen oder seine Tätigkeit von zu Hause aus (im Wege des mobilen Arbeitens) verrichten.

Fürsorgepflichten des Arbeitgebers 

Diesem relativ weit reichenden Weisungs- und Direktionsrecht stehen erhebliche rechtliche Risiken gegenüber, die sich aus der Verletzung von Fürsorgepflichten ergeben können. So kann etwa eine Schadensersatzpflicht in Frage kommen, wenn durch einen Arbeitsunfall ein Personenschaden verursacht wird. Daneben resultiert ein erhöhter Anforderungskatalog an die Arbeitgeber bei der vorzunehmenden Gefährdungsbeurteilung gerade aus dem Umstand der pandemischen Lage. So sollte die Arbeitsorganisation im Unternehmen an Stellen, die ein enges Zusammenarbeiten beispielsweise an Maschinen zwingend erforderlich machen, dafür Sorge tragen, dass möglichst oft gelüftet, Maske getragen und erhöhte Anforderungen an die Konzentration der Beteiligten insgesamt gestellt werden. Daneben kann sogar ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen, wenn dem Arbeitgeber infolge einer Corona-Infektion im Betrieb eine Körperverletzung durch Unterlassen zur Last gelegt werden kann.

Einen weiteren in der Praxis bedeutsamen Bereich stellt das Datenschutzrecht dar. Einerseits ergibt sich durch die Notwendigkeit der Arbeitsschutzvorkehrungen ein erhöhtes Bedürfnis des Arbeitgebers, Daten des Arbeitnehmers zu erfassen und diese zu verwerten. Andererseits bestehen Grenzen dahingehend, dass Arbeitgeber die Rechte der Arbeitnehmer auch während einer Pandemie berücksichtigen müssen. Arbeitgeber haben unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitnehmer ihre Daten nicht ungewollt preisgeben. 

Handlungsempfehlungen 

Arbeitgeber sollten die sich ständig ändernde Gesetzeslage im Blick zu behalten. Unterstützung in arbeitsrechtlichen wie auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz betreffenden Fragen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeberverband.

Linktipp: Informationen und Unterstützung im Umgang mit der Corona-Pandemie und ihren Folgen sammeln wir für Sie in unseren Top-Themen

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