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Die Arbeitskosten in der deutschen chemisch-pharmazeutischen Industrie sind auch 2019 weiter gestiegen, wenn auch mit etwas reduzierter Geschwindigkeit: Die Unternehmen der Branche mussten je vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer Arbeitskosten von insgesamt 90.419 Euro schultern. Das sind 1,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Dies geht aus aktuellen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) für den Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) hervor. Durch eine spätere Datenverfügbarkeit konnten die Werte für 2019 erst jetzt bestimmt werden.

Chemie-Arbeitsstunde kostete über 56 Euro   

Je geleisteter Beschäftigtenstunde betrugen die Arbeitskosten der chemisch-pharmazeutischen Industrie im Jahr 2019 in Deutschland 56,03 Euro. Damit fiel der Kostenanstieg je Stunde mit 1,6 Prozent etwas höher aus als bei der Betrachtung auf Jahresbasis. Die stärkere Steigerung auf Stundenbasis ist vor allem auf die in 2019 leicht rückläufige Zahl der geleisteten Arbeitsstunden je Beschäftigten zurückzuführen.

ak feb 2019

Die Arbeitskosten in Höhe von 90.419 Euro für einen Vollzeitbeschäftigten setzten sich dabei aus den folgenden Komponenten zusammen: Der Bruttojahresverdienst der Beschäftigten (69.960 Euro) bestand vor allem aus dem Entgelt für tatsächlich geleistete Arbeit (47.252 Euro), der Vergütung für arbeitsfreie Tage wie Urlaub, Feiertage, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (11.530 Euro) sowie den fest vereinbarten Sonderzahlungen wie Jahresleistung oder Urlaubsgeld (5.641 Euro). Hinzu kommen leistungs- und erfolgsabhängige Zusatzzahlungen (durchschnittlich 5.452 Euro). Für die Unternehmen ist jedoch nicht allein der zu zahlende Bruttojahresverdienst entscheidend, sondern die gesamten durch die Beschäftigung verursachten Kosten. Hier kommen zunächst die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (10.661 Euro) hinzu. Weiterhin gilt es, die durchschnittlichen Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung (5.215 Euro) zu berücksichtigen sowie die sonstigen Personalzusatzkosten (4.583 Euro). Diese enthalten zum Beispiel Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung, Abfindungen oder auch Kantinenzuschüsse.

Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung plus 7 Prozent

Besonders deutlich gestiegen sind bei den einzelnen Bestandteilen der Arbeitskosten dabei von 2018 auf 2019 die Vergütungen für arbeitsfreie Tage (+ 2,4 Prozent), getrieben vor allem durch höhere Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Auch die Aufwendungen der Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung wuchsen überdurchschnittlich stark (+ 2,7 Prozent). Bemerkbar machte sich auch die ab 2019 vom Gesetzgeber eingeführte Parität bei den Beiträgen zur Krankenversicherung. Die Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung stiegen in Folge um 7 Prozent und führten trotz deutlichem Rückgang bei der Arbeitslosenversicherung zu einem Anstieg der Arbeitgeberkosten für die Sozialversicherung um insgesamt 2,2 Prozent. Die Ausgaben für fest vereinbarte Sonderzahlungen und für leistungs- und erfolgsabhängige Zusatzzahlungen sind dagegen aufgrund der negativen wirtschaftlichen Entwicklung der Branche in 2019 rückläufig gewesen (– 1,3 Prozent).

Personalzusatzkosten weiter über 70 Prozent

Die Personalzusatzkosten (Vergütung arbeitsfreier Tage, Sonderzahlungen, Sozialversicherungsbeiträge, Altersversorgung und sonstige Kosten) summierten sich 2019 somit auf durchschnittlich 37.714 Euro. Bezogen auf die Summe aus Direktentgelt für geleistete Arbeit sowie leistungs- und erfolgsabhängige Zusatzzahlungen lagen sie damit bei 71,6 Prozent. Auf jeden für die tatsächliche Arbeit gezahlten Euro kommen somit weitere fast 72 Cent für gesetzliche, tarifliche oder betriebliche Zusatzkosten, die die Arbeitgeber ebenfalls aus den Erlösen für die produzierten Waren aufbringen mussten.

Methodenhinweis 
Grundlage der Arbeitskostenberechnung sind die alle vier Jahre durchgeführten Arbeitskostenerhebungen des Statistischen Bundesamtes. Die jetzt vorliegenden Daten zu den Arbeitskosten 2019 beruhen auf der Fortschreibung der amtlichen Ergebnisse aus dem Jahr 2016. Zur Fortschreibung werden entsprechende Hilfsstatistiken herangezogen, wie laufende Verdiensterhebungen, Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Mit den alle vier Jahre stattfindenden amtlichen Erhebungen ergeben sich jeweils auch Umstellungen und nachträgliche Korrekturen in den entsprechenden amtlichen Daten; mit früheren Berechnungen und Veröffentlichungen sind die aktuellen Ergebnisse dadurch immer nur eingeschränkt vergleichbar. Die Berechnung erfolgt durch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) für den BAVC. 

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