Globale Herausforderungen gemeinsam annehmen
Mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) möchte die Bundesregierung die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen umsetzen. Ziel ist eine bessere Anwendung international anerkannter Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards in globalen Lieferketten. In einem zweistufigen Monitoring-Prozess wurde die Notwendigkeit gesetzlicher Rege-lungen auf nationaler und europäischer Ebene geprüft: Weniger als 20 Prozent der befragten Unternehmen wurden als NAP-„Erfüller“ eingestuft. Mittlerweile haben sowohl die Bundesregierung als auch die EU-Kommission Gesetzesvorschläge zu Sorgfaltspflichten in Lieferket-ten für die kommenden Monate angekündigt.
Lesen Sie hier die gemeinsame Position von BAVC und VCI.
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