Betriebsrenten gerecht verbeitragen
Betriebsrenten müssen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung verbeitragt werden. Vielfach ist in diesem Zusammenhang von einer „Doppelverbeitragung der Betriebsrenten“ die Rede. Gemeint sind damit zwei unterschiedliche Sachverhalte: Zum einen wird von Doppelverbeitragung gesprochen, wenn sowohl in der Ansparphase als auch in der Auszahlungsphase Sozialbeiträge erhoben werden. Dazu kann es in verschiedenen Konstellationen kommen; hier liegt eine „echte“ doppelte Verbeitragung vor. Zum anderen ist gemeint, dass Betriebsrenten in der Auszahlungsphase generell seit 2004 mit dem vollen Satz (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) verbeitragt werden. Sofern der Arbeitgeber in der Ansparphase seine evtl. Sozialversicherungsersparnis dem Beschäftigten weitergegeben hat – was zu einer entsprechend höheren Betriebsrente führt – liegt hier nur eine „gefühlte“, aber keine tatsächliche doppelte Verbeitragung vor.
Lesen Sie hier den aktuellen Standpunkt der Chemie-Arbeitgeber.
Downloads
- OnePager-Doppelverbeitragung-2019-11-14.pdf
104.9 KB (Dateigröße)