Kontakt
BAVC Kontakt

+49 (0) 611 77881 0

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Pressekontakt

Sebastian Kautzky

+49 (0) 611 77881 61

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Johanna Schönrok-Kuczynski

Demografie- und Gesundheitsmanagement,
Arbeits- und Gesundheitsschutz

+49 611 77881 96

E-Mail Kontakt

In der Chemie-Branche bleibt die Zahl der Arbeitsunfälle weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt der Gesamtwirtschaft. Laut der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) ereigneten sich 2019 auf 1.000 Vollarbeiter 15,6 meldepflichtige Unfälle. In absoluten Zahlen waren dies 16.006 Arbeitsunfälle; 2018 hatten sich 15.224 Arbeitsunfälle ereignet. Im Vergleich dazu lag der Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft 2019 bei 23,5 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeitern (2018: 24,9).

VISION ZERO: Die Null ist das Ziel 

Die Präventionsstrategie VISION ZERO der BG RCI unterstützt mit praxisnahen Handlungshilfen, Checklisten und Best-Practice-Beispielen, die Unfallzahlen weiter zu reduzieren. Um erfolgreich zu sein, müssen sich alle – von der Führungsebene bis hin zu den Auszubildenden – für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung einsetzen und verantwortungsvoll handeln. Dies gilt auch und insbesondere in Zeiten von Corona. Zu den tätigkeitsspezifischen Gefährdungen kommen Infektionsrisiken am Arbeitsplatz hinzu, die über eine Gefährdungsbeurteilung erfasst und für die geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden müssen.

Covid-19-Auswirkung auf Arbeitssicherheit und Gesundheit 

Die Zahlen des 1. Halbjahres 2020 der gewerblichen Berufsgenossenschaften zeigen einen großen Einfluss der Pandemie auf das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen. Sowohl die Arbeitsunfälle (-14,8 Prozent) als auch Wegeunfälle (-20,8 Prozent) sind deutlich zurückgegangen. Letzteres lässt sich durch das vermehrte Homeoffice erklären. Jedoch sind die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit stark gestiegen (+11,6 Prozent), viele im Zusammenhang mit Corona. Eine Anerkennung darf dabei nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Dies kann an Arbeitsplätzen in stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen sowie in Laboratorien der Fall sein.

In jüngster Zeit gibt es vermehrt Anzeigen von Arbeitsunfällen aufgrund einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz. Zur Anerkennung muss die Infektion ausschließlich auf eine nachweislich mit dem Virus infizierte Person im intensiven beruflichen Kontext bzw. auf ein nachweislich massives Infektionsgeschehen im Betrieb zurückzuführen sein. Das Gleiche gilt, wenn die Infektion auf dem Weg zur oder von der Arbeit eingetreten ist. Dies zeigt erneut die Notwendigkeit, Wegeunfälle aus dem Versicherungsschutz auszuschließen, da diese ein allgemeines Lebensrisiko darstellen und Arbeitgeber keinen Einfluss darauf haben.

Zum Impuls Archiv

Zu allen Themen auf dem Laufenden bleiben

BAVC Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie Infodienste und Pressemitteilungen bequem per E-Mail

Jetzt Anmelden

 

Push Notifcations Abonnieren