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Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA) haben die in der Chemie geltenden Mindestjahresbezüge für [...]

Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA) haben die in der Chemie geltenden Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete naturwissenschaftliche und technische Angestellte neu ausgehandelt. Der entsprechende Tarifvertrag wurde am 05. August 2016 in Köln abgeschlossen.

 

Für das Jahr 2016 betragen die tariflichen Mindestjahresbezüge im zweiten Beschäftigungsjahr demnach

                        für diplomierte Angestellte            Euro 62.600,
                        für Angestellte mit Promotion       Euro 72.975.

Für das kommende Jahr (2017) betragen die tariflichen Mindestjahresbezüge im zweiten Beschäftigungsjahr

                        für diplomierte Angestellte            Euro 64.200,
                        für Angestellte mit Promotion       Euro 74.825.

 

Anhebung entsprechend des allgemeinen Tarifbereichs

Die Erhöhung entspricht dem im allgemeinen Tarifbereich vorgenommenen Tarifabschluss unter Berücksichtigung des Charakters kalenderjährlich gezahlter Mindestjahresbezüge. Für das erste Jahr der Beschäftigung können die Bezüge wie bisher zwischen Arbeitgeber und Angestellten frei vereinbart werden.                                                

Es wurde zudem vereinbart, Gespräche über eine künftige Entwicklung des Tarifvertrages über Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete Angestellte aufzunehmen.

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